Pflichtangaben gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) und der Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer
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Rechtsanwaltskanzlei Petra Barthel
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30539 Hannover
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Angabe der maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften und Gesetze:
Für den Beruf des Rechtsanwaltes geltende gesetzliche Vorschriften:
Angabe der maßgeblichen berufsrechtlichen Vorschriften und Gesetze entsprechend § 5 TMG (Telemediengesetz):
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
Anwaltliche Berufsordnung (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Berufsregeln der Rechtsanwälte der europäischen Gemeinschaft (CCBE)
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
Die aktuellen Texte dieser Gesetze und Satzungen finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Angaben zu dem nach § 59j BRAO vorgeschriebenen und bestehenden Berufshaftpflichtversicherungsvertrag
Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,00 Euro zu unterhalten. Räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten des Rechtsanwalts a) über in anderen Staaten als Deutschland eingerichtete Kanzleien und Büros, b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht und c) vor außereuropäischen Gerichten.
Petra Barthel, VGH Versicherungen, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Zuständige Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer Celle , Bahnhofstrasse 5, 29221 Celle
Gesetzliche Berufsbezeichnungen
Rechtsanwalt (Bundesrepublik Deutschland).
Der Rechtsanwältin Petra Barthel wurde die gesetzliche Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Bildquellennachweise: Roland Kriebel
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